Allgemeine Geschäftsbedingungen
Table of Contents
1 - Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für gegenwärtige sowie zukünftige Dienstleistungsvereinbarungen zwischen der Wir eG Braunschweig und ihren Kund*innen.
2 - Dienstleistung
Die Wir eG Braunschweig erbringt hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Betreuung für Privathaushalte. Die Leistungen werden in dem Umfang erbracht, wie vor dem ersten Einsatz in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Der Leistungsumfang oder feste Termine können nur nach schriftlicher oder telefonischer Absprache mit den Disponent*innen im Büro der Wir eG Braunschweig geändert werden. Die Kund*innen stellen den Mitarbeiter*innen der Wir eG Braunschweig Reinigungsmittel und Arbeitsmittel in ausreichenden Mengen, sowie intakte, TÜV-geprüfte Geräte zur Verfügung. Hochaggressive sowie stark umweltschädigende Mittel werden grundsätzlich nicht verwendet.
3 - Vereinbarung
Eine bindende Dienstleistungsvereinbarung kommt mit einer gemeinsamen Terminfindung der Wir eG Braunschweig und den Kund*innen zustande und beginnt mit dem ersten Arbeitseinsatz. Ab diesem Zeitpunkt treten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft.
4 - Kündigungsfrist
Die Dienstleistungsvereinbarung kann mit einer Frist von 14 Tagen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende in schriftlicher Form wechselseitig gekündigt werden.
5 - Abrechnung / Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird monatlich auf Basis des durch die Mitarbeiter*innen geführten Lieferscheines erstellt. Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste. Änderungen der Preisliste werden den Kund*innen mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt. Der Rechnungsversand erfolgt per Post oder E-Mail. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt im Lastschriftverfahren.
6 - Termine / Vertretungen / Ausfälle
Die Mitarbeiter*innen der Wir eG Braunschweig führen die Einsätze zu den vorab festgelegten Terminen und einer vereinbarten Dauer durch.
An gesetzlichen Feiertagen entfällt die Dienstleistung. Zwischen Weihnachten und Neujahr finden wegen der Betriebsferien der Wir eG Braunschweig keine Dienstleistungseinsätze statt. Die Auswahl der den Kund*innen zugeteilten Mitarbeiter*innen obliegt der Wir eG Braunschweig und orientiert sich unter anderem an der Wohnortnähe und der Qualifikation der betreffenden Mitarbeiter*in. Aus organisatorischen Gründen können Mitarbeiter*innen- oder Terminwechsel notwendig sein. Im Urlaub oder Krankheitsfall der Mitarbeiter*innen werden, wenn es möglich ist, über den betroffenen Zeitraum Ersatztermine angeboten. Diese Termine können von den regulären Einsatztagen und -zeiten oder vom Turnus abweichen.
7 - Absagen
Vereinbarte Termine müssen von den Kund*innen rechtzeitig bis spätestens 48 Stunden vor Einsatzbeginn, zu den normalen Geschäftszeiten, siehe aktuelle Angaben auf der Website der Wir eG, telefonisch oder schriftlich abgesagt werden. Eine Absage bei der zuständigen Mitarbeiter*in, egal in welcher Form, ist nicht ausreichend. Die Wir eG Braunschweig behält sich vor, für nicht rechtzeitig abgesagte Termine, die Kosten für den geplanten Einsatz zu berechnen. Ein Aussetzen der vereinbarten Termine für ein planbares Ereignis, wie zum Beispiel Urlaub, kann erfolgen, wenn dieser einsatzfreie Zeitraum von den Kund*innen mindestens 14 Tage vor Beginn schriftlich oder telefonisch im Wir eG Büro mitgeteilt wird.
Die Räumlichkeiten der Kund*innen müssen zu den vereinbarten Terminen für die Mitarbeiter*innen der Wir eG Braunschweig zugänglich sein. Kann die Dienstleistung durch eigenes Verschulden der Kund*innen nicht ausgeführt werden, werden die Kosten des geplanten Einsatzes in Rechnung gestellt.
Die Wir eG Braunschweig ist unverzüglich über ansteckende Krankheiten im Haushalt der Kund*innen zu informieren.
8 - Schlüssel
Von den Kund*innen zur Verfügung gestellte Schlüssel sind durch die Betriebshaftpflicht versichert und werden nach Beendigung der Dienstleistungsvereinbarung im Büro der Wir eG Braunschweig bis zur Abholung durch die Kund*innen sicher verwahrt.
9 - Haftung
Die Wir eG Braunschweig haftet für die bei den Kund*innen, von den Mitarbeiter*innen, verursachten Schäden im Rahmen der Betriebshaftpflicht. Schäden, die den Mitarbeiter*innen zur Last gelegt werden, müssen innerhalb von 24 Stunden von Kunden*innen sowie Mitarbeiter*innen im Büro der Wir eG Braunschweig gemeldet werden. Die Details der Schadensregulierung, auf Basis des Zeitwertes, werden im konkreten Fall direkt zwischen den Kund*innen und der Wir eG Braunschweig abgewickelt.
10 - Besondere Pflichten der Wir eG Braunschweig
Die Wir eG Braunschweig wählt alle Mitarbeiter*innen sorgfältig aus und sorgt für eine angemessene Einarbeitung und regelmäßige Belehrungen. Für jede Mitarbeiter*in liegt ein polizeiliches Führungszeugnis vor.
Die Wir eG Braunschweig ist Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Wir eG Braunschweig stellt eine persönliche Erreichbarkeit in der Geschäftsstelle zu den aktuellen auf der Website angegebeben Geschäftszeiten sicher.
11 - Verschwiegenheitsklausel
Die Mitarbeiter*innen der Wir eG Braunschweig sind verpflichtet sämtliche Informationen, die sie über Kund*innen gewinnen, vertraulich zu behandeln.
12 - Loyalitätspflicht
Kund*innen dürfen weder direkt noch indirekt Mitarbeiter*innen abwerben. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder Beschäftigung von Mitarbeiter*innen, die in Verbíndung mit einer Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 3 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. Im Falle einer unzulässigen Abwerbung behält sich die Wir eG Braunschweig vor Schadenersatz geltend zu machen.
13 - Datenschutz
siehe Datenschutzrichtlinien
14 - Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Ort des Gewerbesitzes der Wir eG Braunschweig.
15 - Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.